Die Antragstellung erfolgt bei der Bezirkshauptmannschaft oder in der Gemeinde.
Mitzubringende Dokumente:
- Geburtsurkunde
- Heiratsurkunde
- Staatsbürgerschaftsnachweis, Scheidungsfolgenvereinbarung sowie bei Personen unter 18 Jahren die Obsorgevereinbarung
- 1 Passfoto mit Datumstempel von einem befugten Fotographen
- eventuell urkundlicher Nachweis eines akademischen Grades,
- amtlicher Lichtbildausweis oder eine Identitätszeugin/ ein Identitätszeuge
- Gebühr: € 91,00 für Erwachsene und € 39,00 für Kinder bis 16 Jahren
HELP.GV.AT - Antragsformular downloaden